Direktvermarktung - Vermarkten Sie Ihren erzeugten Strom optimal

Direktvermarktung kurz erklärt. Die Direktvermarktung ermöglicht Ihnen, dem Anlagenbetreiber, Ihren durch Erneuerbare Energie- oder KWK-Anlagen erzeugten Strom direkt zu verkaufen. Dabei ist es egal, ob der Strom per Photovoltaik, Biomasse, Windkraft oder Wasserkraft erzeugt wird. Die Vermarktung des Stroms ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend und erfolgt über uns, einem offizellen Direktvermarktungpartner. Durch das Marktprämienmodell können attraktive Mehrerlöse generiert werden, auch mit Eigenverbrauch! Ihr Vorteil: Sie erhalten immer mindestens die Höhe der EEG-Vergütung und insbesondere Bestandsanlagen erhalten zusätzliche Mehrerlöse durch die Managementprämie (PV 0,4 ct/kWh; Wasser/Biomasse 0,2 ct/kWh).

Was bedeutet verpflichtende Direktvermarktung? Seit dem 01. August 2014 ist die Direktvermarktung für Anlagen ab 500 kWp gesetzlich verpflichtend. Seit dem 01. Januar 2016 gilt dies bereits für Neuanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kWp.

Warum wird die Direktvermarktung gefördert? Der Gesetzgeber fördert die Direktvermarktung, um erneuerbare Energien in den Energiemarkt zu integrieren. Die Anlagenbetreiber sollen dadurch frühzeitig für die Zeit nach der gesetzlichen EEG-Vergütung vorbereitet werden.

Für welche Anlagen ist die Direktvermarktung interessant? Wenn die Inbetriebnahme der Anlage vor 2016 erfolgte, wenn die Anlage größer als 100 kWp ist, wenn sie sich derzeit in der EEG-Vergütung befindet oder wenn sie Redispatch 2.0 pflichtig ist. Dabei genügt es, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt wird.

Was wir Ihnen bieten

Der Strom aus Ihrer Anlage wird nicht mehr vom Netzbetreiber abgenommen, sondern wir verkaufen diesen virtuell direkt an der Strombörse in Leipzig. Wir arbeiten dabei mit einem Vermarktungsdienstleister zusammen, welcher Ihnen den Zugang zur Strombörse ermöglicht. Sollten Sie einen Teil Ihres selbst erzeugten Stroms weiterhin selbst nutzen wollen, ist das natürlich möglich. Wir vermarkten lediglich den überschüssigen Strom, welcher nicht selbst verbraucht wird. (Überschusseinspeisung).

Wichtige gesetzliche Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage (Redispatch 2.0). Dafür wird die Anlage an das Portal unseres Vermarktungsdienstleisters angebunden. Dies erfolgt entweder über die Integration einer Direktvermarktungsschnittstelle in den Stromzähler des Messstellenbetreibers oder einer separat installierten Steuerbox. Sie haben noch keine Steuerbox? Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Ihr Weg in die Direktvermarktung

  1. Bei Interesse an der Direktvermarktung können Sie unseren Erlösrechner nutzen oder kontaktieren uns über unsere Kontaktseite.
  2. Wir benötigen Daten von Ihrer Anlage wie z.B. die Größe der Anlage in kWp, Art der Anlage (PV, Biomasse, etc.) Ausrichtung und Dachneigung bei PV, Marktstammdatenkennung bei Bestandsanlagen, etc.
  3. Auf Basis Ihrer Daten erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
  4. Sie überprüfen unser Angebot. Gerne können wir das auch gemeinsam tun.
  5. Sollten Sie mit dem Angebot zufrieden sein, unterzeichnen Sie diesen und wir stoßen den Prozess an. Wichtig hierbei sind die Fristen, die einzuhalten sind, um einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten. Eine Übersicht über die Fristen können Sie unter diesem Link herunterladen.
  6. Wir legen Sie im Portal unseres Vermarktungsdienstleisters an und prüfen, ob die vorgeschriebene Fernsteuerbarkeit (Redispatch 2.0) bereits funktioniert. Sollte dies nicht der Fall sein, melden wir uns bei Ihnen und besprechen die nötigen aber unkomplizierten Schritte.
  7. Ihre Anlage ist bereit und geht in die Direktvermarktung.
  8. Sie erhalten monatlich Ihre Vergütung.

Stefan Gramlich

Geschäftsbereichsleiter Energie

06247 / 27 100 4-6


Ihr Ansprechpartner Herr Gramlich berät Sie gerne!
"Kontaktieren Sie mich und gerne bespreche ich mit Ihnen Ihren Weg in die Direktvermarktung."

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