1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage des Vertrages zwischen Ihnen als Abnehmer, nachfolgend Kunde genannt, und uns, nachfolgend Lieferant genannt, über die Belieferung mit Heizöl und Dieselkraftstoff. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht nachfolgend andere Regelungen getroffen werden. Bei einer Änderung der gesetzlichen Regelungen ist der Lieferant berechtigt, eine Anpassung an die jeweils gültige Fassung zu verlangen. Alle rechtsgeschäftlichen Handlungen, z. B. briefliche Mitteilung, Bestätigung, Angebote, Annahme sowie öffentliche Bekanntmachungen, können auch per E-Mail erfolgen.

2. Vertragsschluss

2.1 Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen.

2.2 Der Liefervertrag kommt zustande, sobald der Lieferant oder ein Dritter im Auftrag des Lieferanten den Auftrag des Kunden durch die Auftragsbestätigung annimmt, spätestens jedoch mit der Belieferung durch den Lieferanten.

3. Lieferung und Versand

3.1 Der Lieferant ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar, insbesondere Detaillieferung verwendbar und die Restbelieferung sichergestellt ist. Die für die Preisberechnung maßgebende Maß- oder Gewichtsfeststellung erfolgt an den Lieferstellen des Lieferanten. Verlangt der Kunde bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation, so erfolgt dies auf seine Kosten. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch den Lieferanten. Der Lieferant wird sich bemühen, Wünsche des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

3.2 Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Rohstoff- oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien, sofern der Lieferant diese Umstände nicht zu vertreten hat, für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung vor der Verpflichtung zur Leistung. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Der Lieferant ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist die ausgefallenen Mengen nachzuliefern, soweit die Teillieferung für den Kunden verwendbar und daher von Interesse ist. Sollte der Lieferant unverschuldet aus den in Satz 1 genannten Gründen auch zu Teillieferungen nicht in der Lage sein, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten. Der Lieferant wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4. Preise, Zahlung und Steuern

4.1 Es gelten die vereinbarten Preise und Zahlungsziele.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, behält sich der Lieferant das Recht vor, wenn nach Abschluss des Vertrages Änderungen von Abgaben oder Steuern (z. B. Umsatz- oder Energiesteuer) eintreten, seine Preise für zukünftige Lieferungen im Umfang der eingetretenen Änderung anzupassen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt die vorstehende Regelung nur dann, wenn die Lieferfrist nach Abschluss des Vertrages mehr als 4 Monate beträgt.

4.3 Bei vom Kunden zu vertretenden Minderabnahmen behält sich der Lieferant das Recht vor, die erhöhten Frachtkosten entsprechend weiter zu belasten.

4.4 Der Kunde ist für die Verwendung der Ware zum vorgesehenen und steuer- und zollrechtlich zulässigen Zweck sowie dafür verantwortlich, dass bei unversteuerten Lieferungen der steuerliche Empfänger über die erforderliche zollamtliche Erlaubnis verfügt. Er haftet für Steuer- und Zollabgaben, die der Lieferant aufgrund bestimmungswidriger Verwendung der Ware oder fehlender zollamtlicher Erlaubnisse zahlen muss.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ist der Kunde Verbraucher, kann dieser ein Zurückbehaltungsrecht für Ansprüche aus dem selben Vertragsverhältnis wie die aufrechenbare Forderung ohne die zusätzlichen Voraussetzungen des Satzes 1 geltend machen. Rechte des Kunden im Fall mangelhafter Lieferung sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages, bleiben von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich der Umsatzsteuer, auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich: Besteht mit dem Kunden eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen vom Lieferanten gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Im Fall der Weiterveräußerung der Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschl. Umsatzsteuer) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Lieferanten ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten seine Forderungen gegen Dritte aus Weiterveräußerung einzeln nachzuweisen und den Erwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, an den Lieferanten zu zahlen. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die Erwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Soweit der Kunde die Forderung selbst einzieht, hat er die eingezogenen Beträge sofort an den Lieferanten abzuführen. Zu einer anderweitigen Abtretung ist der Kunde nicht befugt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche Sachen oder Rechte des Lieferanten betroffen werden, hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Sache des Kunden verbunden oder vermischt, die als Hauptsache anzusehen ist (§ 947 Abs. 2 BGB), überträgt der Kunde an den Lieferanten anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache und wird das entstandene Miteigentum an der Sache für den Lieferanten treuhänderisch verwahren.

7. Sicherheiten, Leistungsverweigerungen sowie nachträgliche Stornierung

7.1 Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine nach Vertragsschluss auf Seiten des Kunden eintretende Vermögensverschlechterung und bei Zahlungsverzug oder sonstigen schweren Pflichtverletzungen des Kunden, kann der Lieferant Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele oder eine gewährte Stundung widerrufen. Kommt der Kunde dem Verlangen nicht nach, kann der Lieferant vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zukünftige Lieferungen verweigern. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, wird der Lieferant nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben.

7.2 Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.3 Sofern der Lieferant ausnahmsweise einem Kundenwunsch nach kulanzweiser Vertragsstornierung (hiervon erfasst sind ausdrücklich nicht gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- oder Rücktrittsrechte) nachkommt, hat der Lieferant einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dieser beläuft sich – wenn der Kunde keinen oder einen geringeren Schaden nicht nachweist – auf 15 % des stornierten Warenwerts, mindestens aber 95,00 Euro netto.

8. Leihgebinde

Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen – ohne anders lautende ausdrückliche Genehmigung – nur zum Transport und zur Lagerung der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Der Kunde hat ihm überlassene Umschließungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, fachgerecht zu entleeren und in sauberem Zustand an die Rücklaufadresse fracht-und spesenfrei zurückzusenden; anderenfalls hat er die Überliege- oder Standgelder und Umschließungsmieten zu zahlen. Wir sind berechtigt, Umschließungen auf Kosten des Kunden instandsetzen zu lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, von ihm bereitgestellte Umschließungen auf ihre Eignung und Sauberkeit zu prüfen und für deren Eignung/Sauberkeit verantwortlich. Der Kunde haftet für jede schuldhafte Beschädigung/ Verlust der ihm oder einem von ihm benannten Dritten überlassenen Leihgebinde und Umschließungen vom Tage ihres Versandes bis zur Rückgabe bei der von uns genannten Rücklaufadresse.

9.Gewährleistung und Haftung

Gegenüber Unternehmern und Verbrauchern gilt:
Für den konkreten und ordnungsgemäßen Einsatz, die Verwendung und die Lagerung der gelieferten Ware ist der Kunde verantwortlich. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer Pflicht handelt, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf („vertragswesentliche Pflichten“). Beruht ein Schaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (i) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz, (iii) wegen der Übernahme einer Garantie und/oder wegen (iv) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Gegenüber Unternehmern als Kunde gilt zusätzlich:
Liefergegenstand mit offensichtlichen Mängeln oder anderen Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Alle anderen Mängel hat der Käufer binnen sieben Werktagen ab dem Zeitpunkt zu rügen, in dem sich der Mangel zeigte. Sie sind zur Mitwirkung an einer Probenentnahme verpflichtet. Bei Lieferung mangelhafter Ware besteht lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Kauf zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstands an den Kunden.

10. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen persönlichen Daten automatisiert verarbeitet werden. Der Lieferant wird diese Daten nur im Rahmen und den Grenzen der DSGVO und des BDSG verarbeiten und verwenden. Die Weitergabe der Daten an Dritter erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.

Hinweise zu Bonitätsabfragen: Soweit es erforderlich ist, weil wir in Vorleistung treten und daher ein Zahlungsausfall möglich ist, führen wir sowohl vor Beginn des Vertrages als auch jederzeit während der Laufzeit, insbesondere bei Zahlungsverzug, eine Bonitätsprüfung durch. Dazu übermitteln wir den Käufernamen, Kontaktdaten und ggf. das Geburtsdatum, soweit schutzwürdige Interessen des Käufers nicht entgegenstehen, und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wir löschen die Daten einer Bonitätsauskunft, wenn wir sie nicht mehr als Entscheidungshilfe benötigen. Wir arbeiten insbesondere mit der SCHUFA Holding AG Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41 50474 Köln und der First Debit GmbH Am Hülsenbusch 23 59063 Hamm zusammen; weitere Informationen: www.schufa.de bzw. www.firstdebit.de. Rechtsgrundlage für das Einholen einer Bonitätsauskunft ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO mit unserem berechtigten Interesse, nur dann in Vorleistung zu treten, wenn wir uns von einer guten Bonität überzeugt haben. Das schutzwürdige Interesse des Käufers, dass die Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt demgegenüber in der Regel nicht, da der Käufer mit einer Bonitätsabfrage im Vorfeld unseres Vertrags bzw. während der Laufzeit eines Vertrags üblicherweise rechnen kann.

11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für den Fall, dass der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für Angelegenheiten mit einem Streitwert unter 5.000 € Worms (Verwaltungssitz des Verkäufers), bei einem Streitwert über 5.000 € gilt als Gerichtsstand das Landgericht Mainz. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

13. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Heizöl- und Dieselbestellungen. Der Widerruf der Heizöl- und Dieselbestellung ist nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen, da es sich um Waren handelt, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Somit können Verbraucher ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen.